Dem Führen von Gleitschirmen in den Flugschulkorridoren durch Inhaber eines österr. Paragleiterscheines oder gültiger, gleichwertiger ausländischer Berechtigung (Deutscher Beschränkter/Unbeschränkter Luftfahrerschein etc.) stimmen wir vorbehaltlich der Regelungen von § 56a Abs. 5 (Flüge mit Hänge- und Paragleiter) zu.
Diese Zustimmung gilt auch für selbständige Flüge solcher Piloten, die Inhaber einer gültigen österreichischen Schulungsbestätigung sind, soweit es sich dabei nicht um Weiterbildungsflüge zur Erlangung von Paragleiterscheinen (gem. Ziff. 2.3.1.1 – Erlass des Bundesministeriums für Verkehr / Oberste Zivilluftfahrtbehörde über „Hängegleiter“ und „Paragleiter“ vom 01.01.96) bzw. gleichwertigen, ausländischen Scheinen handelt.
Jegliche Art von Ausbildungs-, Schulungs- oder Prüfungsflügen zur Erlangung von inländischen oder ausländischen Gleitschirmberechtigungen bzw. –Lizenzen innerhalb der Flugschulungskorridore sind ohne vorherige Genehmigung durch die Flugschule Bregenzerwald Jodok Moosbrugger GmbH, untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.