Flugbetrieb im Flugschulungskorridor

Flugbebiet Andelsbuch und Bezau

Dem Führen von Gleitschirmen in den Flugschulkorridoren durch Inhaber eines österr. Paragleiterscheines oder gültiger, gleichwertiger ausländischer Berechtigung (Deutscher Beschränkter/Unbeschränkter Luftfahrerschein etc.) stimmen wir vorbehaltlich der Regelungen von § 56a Abs. 5 (Flüge mit Hänge- und Paragleiter) zu.

Diese Zustimmung gilt auch für selbständige Flüge solcher Piloten, die Inhaber einer gültigen österreichischen Schulungsbestätigung sind, soweit es sich dabei nicht um Weiterbildungsflüge zur Erlangung von Paragleiterscheinen (gem. Ziff. 2.3.1.1 – Erlass des Bundesministeriums für Verkehr / Oberste Zivilluftfahrtbehörde über „Hängegleiter“ und „Paragleiter“ vom 01.01.96) bzw. gleichwertigen, ausländischen Scheinen handelt.

Jegliche Art von Ausbildungs-, Schulungs- oder Prüfungsflügen zur Erlangung von inländischen oder ausländischen Gleitschirmberechtigungen bzw. –Lizenzen innerhalb der Flugschulungskorridore sind ohne vorherige Genehmigung durch die Flugschule Bregenzerwald Jodok Moosbrugger GmbH, untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Über jede Art von vorgesehenen Gleitschirmveranstaltungen (Club-Wettbewerbe, Herstellertestivals, etc) innerhalb der Flugschulkorridore ist die Flugschule Bregenzerwald Jodok Moosbrugger GmbH rechtzeitig im Voraus zu informieren.

Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Tandemgleitschirm ist nach § 107 des Luftfahrtgesetzes strengstens verboten.

Tandempiloten werden gebeten, bei der Talstation der Bergbahnen Andelsbuch bzw. Bezau die Tandemberechtigung und den Versicherungsnachweis ihres Schirmes sowie das Gütesiegel vorzuzeigen.

Wir wünschen allen schöne, genussvolle und vor allem unfallfreie Flüge!



Flugschule Bregenzerwald
Jodok Moosbrugger GmbH

Jodok Moosbrugger